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: Donnerstag, 30. März 2023 um 23:32 Uhr
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Schöffenwahl 2023
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen / Jugendschöffen statt.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts. Dieses Ehrenamt dürfen nur Deutsche ausüben. Wer sich dafür interessiert, zu Beginn der Amtsperiode mindestens das 25. Lebensjahr vollendet hat und noch nicht 70 Jahre alt ist, kann sich selbst bewerben. Es können aber auch andere Personen vorgeschlagen werden, die für das Amt geeignet sind.
Die Einreichungsfristen sind auf der jeweiligen Bekanntmachung ersichtlich.
Bekanntmachung zur Aufforderung von Personen für die Jugendschöffen-Vorschlagsliste
(2. Februar 2023)
Bekanntmachung zur Aufforderung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste
(2. Februar 2023)
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