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Stand: Donnerstag, 18. April 2024 um 20:50 Uhr
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Bayerische Gigabitrichtlinie

Breitbandausbau im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Der Markt Eslarn beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Fördrprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.

Ansprechpartner: Herr Georg Würfl, Tel.: 09653/9207-14, E-Mail: gwuerfl@eslarn.de
 
 
Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme
 
Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht der Markt Eslarn nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten zur Verfügung gestellt.
 
 
 
 

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung

Der Markt Eslarn ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Der Markt Eslarn bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 27.11.2020 an der Markterkundung zu beteiligen.

< Download Gigabit Markterkundung Bekanntmachung
 
 
 
Förderschritt 3: Markterkundung Ergebnis
 
Der Markt Eslarn hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
 
 
 
Förderschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung
 
Der Markt Eslarn führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminirungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie BayGibitR) durch.
 
Die Kommune bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen, Angebote spätestens bis zum 16.12.2022 um 11:00 Uhr einzureichen.
 
Fristverlängerung: Eine Fristverlängerung wurde bis 18.01.2023 - 11:00 Uhr genehmigt.
 

 
 
 
Förderschritt 5: Auswahlverfahren Ergebnis
 
Bekanntmachung des Marktes Eslarn bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung
 
 
Förderschritt 6: Zuwendungsbescheid
 
Der Zuwendungsbescheid der Regierung der Oberpfalz für den Ausbau der Breitbandversorgung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie ist am 21.07.2023 beim Markt Eslarn eingegangen.
 
 
Förderschritt 7: Kooperationsvertrag
 
Erklärung des Markt Eslarn bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur.
 
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Marktplatz 1, 92693 Eslarn
Tel. +49 (0) 9653 / 92 07 - 0
Fax. +49 (0) 9653 / 92 07 - 50
letzte Aktualisierung: 25.03.2024